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AGB

Allgemeine Zahlungs- und Lieferungsbedingungen der Firma Gutsicher GmbH, Isernhagen

  1. Allgemeines

Diese Geschäftsbedingungen sind für alle geschäftlichen Beziehungen und Rechtsgeschäfte zwischen uns und unseren Kunden verbindlich. Dies gilt ausdrücklich auch bei einer online-Bestellung über das Internet. Ist unser Kunde Unternehmer, gelten sie auch für die zukünftige Geschäftsbeziehung in der jeweiligen bekannten aktuellen Form als vereinbart. Abweichende Geschäftsbedingungen oder Vereinbarungen sind nur insoweit anerkannt, als eine ausdrückliche Bestätigung in Textform von uns vorliegt.

  1. Angebote

Unsere Angebote sind freibleibend. Insbesondere Angaben über Gewicht, Maße, Leistungen oder ähnliches sind nur annähernd maßgebend. Technische Änderungen bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten. Dem Kunden im Angebotsverfahren übergebene Zeichnungen oder ähnliche Unterlagen bleiben unser Eigentum, eine Weitergabe an Dritte ist nicht erlaubt.

Ein als verbindlich bezeichnetes Angebot ist von dem Kunden auf Vollständigkeit, Richtigkeit und Übereinstimmung z.B. mit einer Ausschreibung zu überprüfen, Abweichungen gehen zu seinen Lasten.

Als Beschaffenheit der angebotenen Waren gelten nur die in der Produktbeschreibung/Bedienungsanleitung des Herstellers enthaltenen Angaben als vereinbart..

Bestellungen gelten erst nach Bestätigung in Textform bzw. Rechnungslegung als angenommen. Die Warenlieferung ersetzt die Auftragsbestätigung. Mündliche Nebenabreden oder Zusicherungen sind unwirksam.

  1. Preise

Soweit der Kunde Unternehmer ist, verstehen sich die Preise in EURO und stets ab Lager bzw. Werk und zuzüglich Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe. Verpackung wird zum Selbstkostenpreis berechnet und deshalb nicht zurückgenommen.

Falls bis zum vorgesehenen Liefertag, sofern dieser vier oder mehr Monate nach Vertragsschluss liegt, Änderungen in der Preisgrundlage, z.B. durch Preiserhöhungen der Zulieferer, eintreten, behalten wir uns eine entsprechende Anpassung der Preise vor.

Alle Nebengebühren, öffentliche Abgaben, neu hinzukommende Steuern, Frachten sowie deren Erhöhungen, durch welche die Lieferung mittelbar oder unmittelbar betroffen oder verteuert wird, sind, sofern nicht gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen, vom Kunden zu tragen. Entsprechendes gilt auch bei Teillieferungen aus Abrufaufträgen; maßgeblich ist insoweit die Auftragserteilung.

  1. Lieferung und Rücktritt

Vorgesehene Liefertermine sind, sofern sie nicht ausdrücklich in Textform als Fixtermin bestätigt sind, stets unverbindlich.

Von uns genannte Lieferfristen beginnen mit dem Datum der Auftragsbestätigung. Sie gelten mit der Meldung der Versandbereitschaft als eingehalten, wenn die Ware ohne unser Verschulden nicht rechtzeitig abgesendet oder angeliefert werden kann.

Sofern eine richtige und rechtzeitige Belieferung an uns durch den Zulieferer nicht erfolgt, sind wir berechtigt, vom Liefervertrag ganz oder teilweise zurückzutreten oder die Lieferzeit um die Dauer des Hindernisses zu verlängern, es sei denn, die Nichtverfügbarkeit der Leistung ist von uns zu vertreten. Wir werden solche Umstände dem Kunden unverzüglich mitteilen. Dieser kann von uns die Erklärung verlangen, ob wir zurücktreten oder in angemessener Frist liefern werden. Erfolgt die Erklärung nicht, kann der Kunde zurücktreten. Eine etwa bereits erbrachte Gegenleistung wird von uns erstattet.

Gleiches gilt, sollten diese Hindernisse bei den Lieferanten des Zulieferers und dessen Unterlieferanten oder aufgrund unvorhersehbarer Hindernisse, die außerhalb unseres Willens und Einfluss-bereiches liegen und die wir trotz der nach den Umständen des Falles zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden können (z.B. höhere Gewalt, Verzögerungen in der Anlieferung wesentlicher Rohstoffe), auftreten.

Teillieferungen sind in zumutbarem Umfang zulässig und gelten als selbständige Lieferungen.

Verzug und Ausbleiben (Unmöglichkeit) der Lieferung haben wir solange nicht zu vertreten, als uns, unsere Erfüllungsgehilfen oder Vorlieferanten kein Verschulden trifft. Haben wir Schadensersatz zu leisten, so beschränkt sich ein dem Kunden zustehender Schadensersatzanspruch auf den im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Diese Einschränkung gilt nicht im Falle einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung.

  1. Versand und Gefahrenübergang

Die Lieferung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Kunden ab Lager bzw. beim Streckengeschäft ab Werk. Versandweg und -mittel sind, wenn nicht anders vereinbart, unserer Wahl überlassen. Auf Wunsch des Kunden wird auf dessen Kosten eine Transportversicherung abgeschlossen.

Versandbereit gemeldete Ware muss unverzüglich abgerufen werden, sofern dadurch nicht der Liefertermin nach vorne verschoben wird. Wird der Versand auf Wunsch oder aus Verschulden des Kunden verzögert, steht die Anzeige der Versandbereitschaft dem Versand gleich. In diesem Fall sind wir berechtigt, die Ware auf dessen Kosten und Gefahr nach eigenem Ermessen zu lagern.

Lieferung bedeutet Anlieferung ohne Abladen bis zum Ende einer mit schwerem Lastzug befahrbaren Anfuhrstraße. Das Abladen der Ware und deren Lagerung erfolgt auf Gefahr und Risiko des Bestellers, auch wenn es durch unsere Mitarbeiter geschieht. Dies gilt auch dann, wenn der vom Kunden benannte Anlieferungsort von diesem nicht besetzt ist.

Mängel der Verpackung können nicht gegen uns geltend gemacht werden, wenn die Verpackung bei uns in ordnungsgemäßer Weise erfolgte.

  1. Vertragsaufhebung, Rücknahme

Für Aufhebungen von bestätigten Bestellungen ist unser vorheriges Einverständnis in Textform erforderlich. In diesem Fall können wir unbeschadet der Möglichkeit, einen höheren tatsächlichen Schaden geltend zu machen, 15% des Verkaufspreises als Entschädigung ohne Nachweis fordern, sofern nicht der Kunde nachweist, dass ein niedrigerer Schaden entstanden ist.

Für den Fall, dass bereits ausgelieferte Waren zurückgenommen werden, erhöht sich der Entschädigungssatz auf 20% zuzüglich der durch den Rücktransport entstandenen Aufwendungen, unbeschadet der weitergehenden Nachweismöglichkeiten jeder Seite.

  1. Nacherfüllung (Gewährleistung)

Der Kunde hat die empfangene Ware unverzüglich zu untersuchen. Offensichtliche Mängel hat er unverzüglich in Textform zu rügen, versteckte Mängel unverzüglich nach ihrer Entdeckung. Mangelhafte Gegenstände sind zur Besichtigung bereitzuhalten oder auf unser Verlangen an uns zurückzuschicken. Ohne unsere Zustimmung darf bei Verlust des Nacherfüllungsanspruches an dem bemängelten Stück nichts verändert werden.

Soweit Mängel der angelieferten Gegenstände vorliegen, leisten wir Nacherfüllung nach unserer Wahl durch Nachbesserung, wobei zwei Nachbesserungsversuche als vereinbart gelten, oder durch Ersatzlieferung.

Die Nacherfüllung durch uns erfolgt innerhalb angemessener Fristen, wobei für den ersten Nachbesserungsversuch grundsätzlich eine Frist entsprechend der ursprünglichen Lieferfrist angemessen ist.

Ist der Kunde Unternehmer, verjähren Sachmängelansprüche in einem Jahr nach Ablieferung des Kaufgegenstandes. Dies gilt nicht, soweit das BGB, z.B. in § 438 Abs. 3 (Arglistiges Verschweigen) oder § 445b Abs. 1 (Rückgriffsanspruch bei Verbrauchereigenschaft des Letztkäufers) längere Fristen vorschreibt.

Gebrauchte Sachen verkaufen wir unter Ausschluss jeglicher Mängelansprüche.

  1. Zahlungsbedingungen

Unsere Rechnungen sind, soweit nichts anderes vereinbart ist, sofort fällig und zahlbar. Eingehende Zahlungen werden auf die jeweils ältesten offenen Forderungen verrechnet.

Sofern Skonto vereinbart ist, dürfen Abzüge nur erfolgen, solange der Kunde allen Zahlungsverpflichtungen aus der gesamten Geschäftsbeziehung innerhalb der vereinbarten Zahlungsziele nachkommt. Bei Zahlungsrückstand gelten außerdem sämtliche offenen Forderungen ungeachtet vereinbarter Zahlungsziele sofort als fällig, ohne dass es eines gesonderten Hinweises bedarf.

Schecks werden nur nach ausdrücklicher Vereinbarung zahlungs-halber hereingenommen. Erfüllung tritt erst mit Tag der Wertstellung ein. Zahlungs- und Skontofristen werden nur gewahrt, wenn der Scheck 5 Tage vor Ablauf der jeweiligen Frist bei uns eingeht.

Sofern durch Zahlungsrückstand oder anderweitige erkennbare Verschlechterung der Leistungsfähigkeit des Kunden unsere Ansprüche gefährdet sind, sind wir neben den Ansprüchen aus § 321 BGB berechtigt:

  1. a) Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu erbringen. Dies steht der Anzeige der Versandbereitschaft im Sinne von Ziffer 5 gleich;
  2. b) sämtliche Forderungen sofort geltend zu machen.
  3. c) nach Setzen einer angemessenen Frist von allen unsererseits noch nicht erfüllten Verträgen zurückzutreten, Ziff. 6 gilt entsprechend.

Der Kunde darf fällige Zahlungen nur zurückhalten, wenn der Gegenanspruch, auf den das Leistungsverweigerungsrecht gestützt wird, aus dem gleichen Vertragsgegenstand herrührt und unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder entscheidungsreif ist. Ein Aufrechnungsrecht des Kunden besteht nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen.

  1. Eigentumsvorbehalt

Die gesamte von uns gelieferte Ware bleibt bis zur Bezahlung unser Eigentum.

Handelt es sich bei dem Kunden um einen Unternehmer, gilt zudem Folgendes:

Die gesamte von uns gelieferte Ware bleibt unser Eigentum, bis zur Erfüllung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden. Das gilt auch für Saldoforderungen aus Kontokorrent, die uns aus jedem Rechtsgrund gegen den Kunden jetzt oder künftig zustehen.

Der Kunde darf die Vorbehaltsware nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr veräußern. Er tritt seinen Forderungen aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware oder aus sonstigen Rechtsgründen (z.B. ggü. Versicherungen oder aus unerlaubter Handlung) bereits jetzt in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware an uns ab, wir nehmen diese Abtretung an.

Im Falle eines Zahlungsrückstandes ist der Kunde uns gegenüber verpflichtet, Auskunft über den Verbleib der Vorbehaltsware und über die aus der Weiterveräußerung entstandenen Forderungen zu erteilen, insbesondere seine Abnehmer zu benennen und uns die zur Geltendmachung unserer Rechte erforderlichen Unterlagen auszuhändigen. Der Kunde bevollmächtigt uns bereits jetzt für den Fall des Zahlungsrückstandes, die Abtretung an uns seinem Abnehmer gegenüber in seinem Namen anzuzeigen.

  1. ergänzende Haftungsbeschränkungen

Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich unsere Haftung auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Wir haften nicht bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten.

Diese Haftungsbeschränkungen betreffen nicht die Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung oder uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsverletzungen.

  1. Datenschutzhinweis

Wir weisen unsere Kunden darauf hin, dass wir – ausschließlich zu Geschäftszwecken – ihre personenbezogenen Daten (Name, Adresse, E-Mail, Telefon, Kundennummer) zur Abwicklung der abgeschlossenen Vertragsbeziehungen nutzen.

In diesem Zusammenhang können bestimmte Daten (Name, Anschrift, Rechnungsdaten und nicht termingerechte Zahlungen durch den Kunden) an Wirtschaftsauskunfteien übermittelt werden.

Wir speichern die Daten unserer Kunden für die Dauer der Geschäftsbeziehung und darüber hinaus, solange gesetzliche Aufbewahrungsfristen bestehen, Rechtsansprüche aus dem Vertragsverhältnis geltend gemacht werden können oder sonstige berechtigte Gründe eine weitere Speicherung rechtfertigen.

Unsere Kunden haben nach Maßgabe der jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen das Recht auf Auskunft über die ihn betreffenden Daten, deren Berichtigung oder Löschung, auf Einschränkung der Verarbeitung oder Datenübertragung sowie auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde.

Die Kontaktdaten unseres Datenschutzbeauftragten lauten: info@biklee.de. Weitere Informationen erhalten unsere Kunden unter: info@biklee.de

  1. Erfüllungsort, Gerichtsstand

Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen ist Isernhagen.

Gerichtsstand für sämtliche sich zwischen uns und unserem Kunden ergebenden Streitigkeiten ist, sofern der Kunde nicht Verbraucher ist, Isernhagen. Wir sind jedoch berechtigt, unseren Kunden auch vor jedem anderen Gericht zu verklagen.

Die Gerichtsstandsvereinbarung wird auch für die Fälle getroffen, in denen der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, oder nach Abschluss des Vertrages seinen Wohn-/ Geschäftssitz aus dem Inland hinaus verlegt. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Hinweis nach § 36 VSBG: Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

  1. Salvatorische Klausel

Der Vertrag zwischen uns und dem Käufer einschließlich dieser Geschäftsbedingungen bleibt auch bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen in seinen übrigen Teilen verbindlich. Unwirksame Bestimmungen, so wird bereits jetzt vereinbart, sollen durch wirksame ersetzt werden, die dem Regelungszweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt.

(Stand: Oktober 2022)